Grundstücksteilung
Für den Erwerb eines Teils von einem Grundstück ist die Durchführung einer Teilungsvermessung erforderlich. Hierbei werden durch den ÖbVI die alten Grundstücksgrenzen im erforderlichen Umfang untersucht und die neuen Grenzen in der Örtlichkeit durch Markierungen (Grenzsteine etc.) deutlich gekennzeichnet. Das Ergebnis der Vermessung wird im Rahmen eines Grenztermins mit dem Grundstückseigentümer, dem Erwerber und den Nachbarn protokolliert und anschließend beim zuständigen Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Erst mit Erhalt der „Fortführungsmitteilung" des Katasteramts (Flurkarte mit den neuen Flurstücksnummern) liegen die Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vor.Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, ist nach den Bestimmungen der Landesbauordnung NRW die Beantragung einer Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich Der ÖbVI stellt den entsprechenden Antrag und fertigt den zur Beurteilung der geplanten Teilung erforderlichen amtlichen Lageplan.