Grenzangabe, Grenzvermessung

Beim Bau einer Garage oder der Errichtung eines Zauns an der Grenze zum Nachbargrundstück ist es aus Gründen der Rechtssicherheit sinnvoll, sich rechtzeitig über den örtlichen Verlauf der Grenze zu informieren. Bei der Grenzangabe zeigt der ÖbVI unter Berücksichtigung der amtlichen Katasterunterlagen die korrekte Lage der Grenzpunkte und den Verlauf der Grenze in der Örtlichkeit an. Sind die im Kataster nachgewiesenen Markierungen der Grenzpunkte örtlich nicht mehr vorhanden, ist ggf. eine Grenzvermessung erforderlich. Hier werden die Grenzpunkte durch Grenzsteine etc. rechtsverbindlich neu gekennzeichnet und von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke in einem Grenztermin vor Ort schriftlich anerkannt.


 

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